Ablauf & Kosten

Hier erhalten Sie Informationen über den Ablauf und die ersten Schritte, um das Behandlungsangebot in Anspruch nehmen zu können:

 

Ablauf

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, werden wir in einem Telefonat oder per Mail einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren. In diesem  Gespräch können wir uns bei einem ersten persönlichen Kennenlernen in aller Ruhe Ihrem Anliegen widmen, Unsicherheiten und offenen Fragen klären. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam, welches Behandlungsangebot wir Ihnen bezogen auf Ihr Anliegen anbieten können.


Je nach Komplexität des Anliegens kann die Gesamtdauer einer Psychotherapie (z.B. Kurzzeit- oder Langzeittherapie) variieren. Eine Sitzung dauert im Regelfall 50 Minuten und findet wöchentlich statt. Üblicherweise werden die Abstände zwischen den Sitzungen gegen Ende der Therapie ausgedehnt.


Erste Schritte & Kosten

Gesetzliche Versicherung

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Für die ersten Termine - das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen - benötigen Sie keine gesonderte Genehmigung. Diese Begegnungen dienen dazu, uns gegenseitig kennenzulernen, Ihre Anliegen zu verstehen und eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen. Eine Überweisung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ist dafür nicht notwendig - es genügt die Vorlage Ihrer Versichertenkarte. 

 

Im Anschluss kann, falls erforderlich, ein Antrag auf weitere Therapie (Richtlinientherapie) gestellt werden. 

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung so transparent und angenehm wie möglich zu gestalten, damit Sie sich von Anfang an gut begleitet fühlen.

Private Krankenversicherung/Beihilfe/Heilfürsorge

Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP/GOÄ.


Die Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre Private Krankenversicherung /Beihilfestelle oder Heilfürsorge ist grundsätzlich möglich. Psychotherapie ist für Versicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrem Leistungsträger über Ihre individuellen Tarifbedingungen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen die Kosten im vollen Umfang erstattet werden. 


Sofern Sie Ihre individuellen Tarifbedingungen mit ihrem Leistungsträger abgeklärt haben, kontaktieren Sie uns gerne. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie gerne.

Selbstzahler*innen

Als Selbstzahler*in tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Dementsprechend sind vorab keine Absprachen mit Leistungsträgern erforderlich, sodass Sie unmittelbar in die Psychotherapie starten können. Kontaktieren Sie uns gerne mithilfe des Kontaktformulars.


Coaching & Beratung

Coaching & Beratung ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt per Privatrechnung als Selbstzahlerleistung.